Patentrecht
Das Patent ist ein technisches Schutzrecht, das für Entwicklungen erteilt wird, die neu und erfinderisch sind. Somit ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Patentierung die Neuheit der angemeldeten Entwicklung. Viele Patentanmelder begehen den Fehler, vor einer Anmeldung zum Patent ihre Entwicklung der Öffentlichkeit vorzustellen. Beispiele für derartige neuheitsschädliche Vorveröffentlichungen sind die Ausstellung der Neuentwicklung auf Messen, die Veröffentlichung der Neuentwicklung oder mit der Neuentwicklung zusammenhängender Forschungsergebnisse in einer Fachzeitschrift sowie ein Vortrag auf einer Tagung oder dergleichen. Es gilt daher die Regel: Erst anmelden, dann veröffentlichen!

Provisorische Anmeldungen
Wir machen Sie in diesem Zusammenhang auf sogenannte provisorische Anmeldungen aufmerksam. Eine derartige provisorische Anmeldung empfiehlt sich, wenn nicht bereits vor der Publikation der Forschungsergebnisse oder der Ausstellung der Entwicklung oder dergleichen abgeschätzt werden kann, inwieweit die Kosten für eine Patentanmeldung durch die spätere Verwertung der Erfindung aufgewogen werden. Eine derartige provisorische Anmeldung bei dem Deutschen oder dem Europäischen Patentamt kann trotz der Durchführung durch einen Patentanwalt wesentlich kostengünstiger als eine detailliert ausgearbeitete und eingereichte Anmeldung sein. Oft können hier schon die Unterlagen Verwendung finden, die beispielsweise als Poster oder Paper auf einer Tagung präsentiert werden sollen oder als Informationsmaterial für eine Messeausstellung vorgesehen sind. Fragen Sie uns! Weiterhin besteht die Möglichkeit im Zusammenhang mit der provisorischen Patentanmeldung eine hochsubventionierte Recherche durch das Deutsche Patentamt auf den Gegenstand der Neuentwicklung durchführen zu lassen.

Software-Patente
Weiterhin erstrecken sich die Patentierungsmöglichkeiten durch deutsche oder europäische Patentanmeldungen in letzter Zeit auf Bereiche, für die früher ein Patentschutz als ausgeschlossen angesehen wurde. Aufgrund der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Patentamtes und des Bundesgerichtshofs besteht im zunehmenden Maße die Möglichkeit, Software-Patente erteilt zu bekommen. In einer unlängst veröffentlichten Entscheidung sah der Bundesgerichtshof ein Verfahren als patentierbar an, das eine geschickte Ordnung und Reduktion von miteinander zu vergleichenden Daten betraf. Es zeichnet sich hiermit der Trend ab, dass in Zukunft durch geschickte Formulierung der Patentansprüche beinahe jede Software auf die eine oder andere Art patentierbar sein wird. Für Rückfragen bei der von Ihnen entwickelten Software hinsichtlich der Patentierbarkeit stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Fördermöglichkeiten
Weiterhin empfehlen wir vor einer Patentanmeldung zu ermitteln, ob Fördermöglichkeiten genutzt werden können. Dies können beispielsweise Fördermittel im Rahmen des von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierten INSTI-Programms für Unternehmensgründer und Mittelständler oder Mittel im Rahmen von Programmen auf Landesebene sein wie beispielsweise das SAFE-Programm für wirtschaftliche Verwertung von Erfindungen aus dem Hochschulbereich oder das PFAU-Programm für Existenzgründungen aus dem Hochschulbereich des Landes NRW.

Außerdem empfiehlt es sich in den meisten Fällen vor der Anmeldung eines Patents zunächst eine Recherche zum Stand der Technik durchzuführen. Am besten führt auch die Recherche ein Patentanwalt durch. Anhand des Ergebnisses kann dieser dann beurteilen, ob und in welchem Umfang eine Patentanmeldung sinnvoll ist.